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   BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03   

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https://dejure.org/2004,1372
BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03 (https://dejure.org/2004,1372)
BGH, Entscheidung vom 15.07.2004 - IX ZB 172/03 (https://dejure.org/2004,1372)
BGH, Entscheidung vom 15. Juli 2004 - IX ZB 172/03 (https://dejure.org/2004,1372)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    InsO § 34 Abs. 2
    Beschwerde des Schuldners gegen Insolvenzeröffung mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse

  • Wolters Kluwer

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf Antrag eines Gläubigers - Rechtschutzbedürfnis des Schuldners für eine Beschwerde - Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung des Antrags mangels Masse

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners zur Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse

  • zvi-online.de

    InsO § 34 Abs. 2
    Rechtsschutzbedürfnis für Beschwerde des Schuldners gegen von Gläubiger beantragte Insolvenzeröffnung wegen Massearmut

  • Judicialis

    InsO § 34 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 34 Abs. 2
    Rechtschutzbedürfnis für eine Beschwerde des Schuldners bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beschwerde gegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens?

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2004, 1727
  • MDR 2005, 49
  • NZI 2004, 625
  • WM 2004, 1785
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 17.03.1993 - 15 W 67/93

    Beginn der Frist für die Anfechtung eines Eröffnungsbeschlusses für den Konkurs;

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03
    cc) Für die Fälle eines Eigenantrags wird selbst von Anhängern der Ansicht, daß der Schuldner gegen die Insolvenzeröffnung keine Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse einlegen könne, eine Ausnahme dann gemacht, wenn der Schuldner mit dem Antrag lediglich einer gesetzlichen Pflicht genügte (vgl. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070 f; OLG Hamm ZIP 1993, 777 f).
  • OLG Karlsruhe, 17.02.1989 - 9 W 6/89

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer sofortigen Beschwerde gegen den

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03
    cc) Für die Fälle eines Eigenantrags wird selbst von Anhängern der Ansicht, daß der Schuldner gegen die Insolvenzeröffnung keine Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse einlegen könne, eine Ausnahme dann gemacht, wenn der Schuldner mit dem Antrag lediglich einer gesetzlichen Pflicht genügte (vgl. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070 f; OLG Hamm ZIP 1993, 777 f).
  • OLG Bamberg, 13.08.1982 - 6 W 27/82

    Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gegen Konkurseröffnungsbeschluss; Beschwer

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03
    cc) Für die Fälle eines Eigenantrags wird selbst von Anhängern der Ansicht, daß der Schuldner gegen die Insolvenzeröffnung keine Beschwerde mit dem Ziel einer Abweisung mangels Masse einlegen könne, eine Ausnahme dann gemacht, wenn der Schuldner mit dem Antrag lediglich einer gesetzlichen Pflicht genügte (vgl. OLG Bamberg ZIP 1983, 200; OLG Karlsruhe ZIP 1989, 1070 f; OLG Hamm ZIP 1993, 777 f).
  • LG Mönchengladbach, 20.02.1997 - 5 T 751/96

    Abweisung eines Eröffnungsantrags mangels Masse

    Auszug aus BGH, 15.07.2004 - IX ZB 172/03
    Teils wird das Rechtsschutzbedürfnis verneint (LG Mönchengladbach ZIP 1997, 1384; FK-InsO/Schmerbach, 3. Aufl. § 34 Rn. 24; Hess, InsO 2. Aufl. § 34 Rn. 22), teils bejaht (HK-InsO/Kirchhof, 3. Aufl. § 34 Rn. 9).
  • BGH, 17.07.2008 - IX ZB 225/07

    Beschwerde gegen Insolvenzverfahrenseröffnung

    a) Zu Unrecht beruft sich die Rechtsbeschwerde auf den Senatsbeschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZB 172/03, ZIP 2004, 1727, der einen Sachverhalt betraf, in dem das Insolvenzverfahren auf Antrag eines Gläubigers eröffnet worden war und der Schuldner dieser Entscheidung unter Berufung auf eine fehlende Kostendeckung mit der Beschwerde entgegentrat.
  • BGH, 22.11.2012 - IX ZB 94/11

    Zurückweisung einer statthaften Rechtsbeschwerde als unzulässig

    Soweit die Rechtsbeschwerdebegründung der Auffassung ist, die Entscheidung des Beschwerdegerichts weiche von der Rechtsprechung des Senats zum Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners gegen die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem Ziel der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse ab (vgl. BGH, Beschluss vom 15. Juli 2004 - IX ZR 172/03, ZIP 2004, 1727), kommt es hierauf nicht an.
  • BGH, 14.02.2008 - IX ZA 31/07

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde des Schuldners gegen die Eröffnung des

    Grundsätzlich können Beschwerde und Rechtsbeschwerde gegen den Eröffnungsbeschluss auch mit dem Ziel der Abweisung des Eröffnungsantrags mangels Masse (§ 26 InsO) eingelegt werden (vgl. BGH, Beschl. v. 15. Juli 2004 - IX ZB 172/03, WM 2004, 1785 f).
  • LG Münster, 27.01.2011 - 5 T 455/10

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Stellens eines Insolvenzantrags durch einen

    Die einer anderslautenden Entscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH MDR 2005, 49) zugrundeliegende besondere Fallkonstellation (bei der Schuldnerin eine Kommanditgesellschaft war, woraus sich für das Rechtsschutzbedürfnis Besonderheiten ergaben) liegt hier nicht vor.
  • LG Karlsruhe, 07.02.2008 - 11 T 131/07
    Zwar steht der Geltendmachung dieses Einwands durch den Schuldner nicht bereits entgegen, dass die Abweisung mangels Masse ohnehin nicht die Interessen des Schuldners, sondern nur solche der Staatskasse und der Gläubiger schützen soll ( BGH, Beschluss vom 15.07.2004, IX ZR 172/03, NZI 2004, 625 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ; a.A. aber z.B. MK-Inso/Schmahl, 2001, Rn. 71 zu § 34; Jaeger/Schilken, InsO 2004, Rn. 26 zu § 34).
  • LG Wuppertal, 06.03.2009 - 6 T 174/09

    Entfallen des Rechtsschutzinteresses des Schuldners bei Angriff des

    Die Frage der Kostendeckung ist deshalb kein Gesichtspunkt, der schutzwürdige Belange des Schuldners betrifft (vgl. Münchener Kommentar-Schmahl, InsO, 2. Aufl., § 34 Rdnr. 71 und die dort in Fußnote 122 zitierte Rechtsprechung sowie LG Leipzig, ZinsO 207, 278; Jaeger, InsO, § 34 Rdnr. 26; Frankfurter Kommentar-Schmerbach, InsO, 3. Aufl., § 34 Rdnr. 24; a. A. BGH, MDR 2005, 49).
  • LG Kassel, 12.12.2005 - 3 T 774/05

    Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei Bezifferung der Verfahrenskosten auf eine

    Wenn sich der Bundesgerichtshof am 15.07.2004 (WM 2004, 1785 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ) auch unmittelbar nur zu dem Fall eines Fremdantrages geäußert hat, müssen die maßgebenden Erwägungen seiner Entscheidung doch gleichermaßen für die vorliegende Gestaltung gelten.
  • LG Frankfurt/Oder, 22.12.2005 - 19 T 825/05

    Ablehnung eines vom Gericht bestellten Sachverständigen bei Besorgnis der

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 15.07.2004 (NZI 2004, 625 [BGH 15.07.2004 - IX ZB 172/03] ) die Frage, ob eine Schuldnerin - hier eine Kommanditgesellschaft - durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beschwert ist, wenn er mit ihr die Abweisung eines Gläubigerantrages mangels Masse erstrebt, bejaht, weil ihr Interesse, das Insolvenzgericht werde das Verfahren mangels Masse nicht eröffnen, schutzwürdig sei.
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